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Vereinsordnung                                         gültig ab 1.4.2006

§ I  Beiträge

      (1) Es gibt zwei Beitragsgruppen, aktive und passive Mitglieder. Aktive Mitglieder sind solche Mitglieder, die am Training bzw. Spielbetrieb teilnehmen und passive Mitglieder sind solche, die nicht am Training bzw. Spielbetrieb teilnehmen. Ein Wechsel zwischen diesen Beitragsgruppen ist nur einmal im Jahr, zu den folgenden Terminen (l. 1., 1.4., 1.7. und 1. 10), möglich.

      (2) Der monatliche Beitrag beträgt ab dem 1.4.2006 :

          für aktive Mitglieder Vollzahler   40,- euro

          für aktive Mitglieder  reduziert     30,- euro
          (Schüler, Auszubildende, Studenten, Arbeitslose u.ä.)

          für aktive Mitglieder  reduziert     20,- euro
          (Torhüter)

          für passive Mitglieder                      6,- euro

      In dem Beitrag sind die regelmäßigen Trainingseinheiten (z.Zt. Sonntags) enthalten.

      Für das Waschen der Trainingstrikots wird ein Bonus von 10,- euro pro Monat gewährt.

      (4) Für weitere Trainingseinheiten oder vom Club organisierte Freundschaftsspiele, wenn sie nicht an den regelmäßigen Trainingstagen (z.Zt. Sonntags) stattfinden, sind von jedem Teilnehmer gegebenenfalls 10,- euro zu entrichten.

      (3) Die Beiträge werden ab dem 1.4.96 per Einzugsermächtigung auf das Vereinskonto überwiesen. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Geschieht dies ohne den Vorstand zu informieren, dann kann der Vorstand dem Mitglied, ohne weitere Angabe von Gründen, kündigen. Insbesondere gilt, erhält der Verein drei Monate keine Beiträge, dann kann der Vorstand dem Mitglied, ohne weitere Angabe von Gründen, kündigen

      (4) . In Ausnahmefällen ist die Zahlung der Mitgliedsbeiträge auch weiterhin in Form von Bargeld möglich. In diesen Fällen muss der Beitrag bis spätestens zum 15. des Beitragsmonats entrichtet werden. Ist dies nicht der Fall, dann kann das betreffende Mitglied am Training nur dann teilnehmen, wenn er 10 euro oder den entsprechenden Monatsbeitrag bezahlt. Insbesondere gilt, erhält der Verein drei Monate keine Beiträge, dann kann der Vorstand dem Mitglied, ohne weitere Angabe von Gründen, kündigen

      (5) In speziellen Fällen z.B. Krankheit (mindestens 6 Wochen nicht trainieren), kann der Vorstand auf Wunsch des Mitgliedes eine Statusänderung der Mitgliedschaft von aktiv auf passiv vornehmen. In solchen Fällen kann aus Gründen der finanziellen Planungssicherheit die Änderung des Status nur zum 1. eines Monats erfolgen. Ist das Mitglied wieder genesen, dann gelten die Vorschriften § 1 (1) mit einer Ausnahme, das Mitglied kann zu jedem Monatsanfang wieder aktives Mitglied werden. In solchen Fällen ändert sich nichts am Bankeinzugsverfahren. Eventuell zu viel abgebuchte Beiträge werden vom Verein zurücküberwiesen

      (6) Nichtvereinsmitglieder zahlen für die Teilnahme an einem Training, Spiel oder Turnier

          Gast Vollzahler    10,- /15,- euro  (60/90 Minuten Trainingseinheit)

          Gast Schüler          5,- euro    (nur erster Bildungsweg) sofort und bar.

      Schiedsrichter und Torhüter die als Ersatz für einen eigenen verhinderten Torhüter eingeladen werden zahlen nicht.

      (7) Mitgliedsbeiträge und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.

§2 Trainingsbedingungen

      (1) Jährlich werden die Trainingsleiter gewählt.

      (2) Die Mannschaft hat den Anweisungen der Trainingsleiter Folge zu leisten.

      (3) Rauchen in der Kabine oder im Bandenbereich ist während des Trainings nicht erlaubt. Derjenige der dies trotzdem tut, kann für 1 Spiel (Freundschafts oder Ligaspiel) gesperrt werden.

      (4) Von jedem aktiven Mitglied wird erwartet, dass es regelmäßig am Training teilnimmt. Das unentschuldigte Fehlen kann mit Sperre für 1 Spiel (Freundschafts oder Ligaspiel) geahndet werden.

      (5) Sollte sich ein Spieler während des Training undiszipliniert verhalten oder die Bank unentschuldigt verlassen, kann er vom weiteren Training ausgeschlossen und für ein weiteres Spiel (Freundschafts oder Ligaspiel) gesperrt werden. Über weitere disziplinarische Maßnahmen kann gegebenenfalls der Vorstand entscheiden.

§3 Spiele

      (1) Die Mannschaft hat den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten.

      (2) Der Trainer stellt vor dem Spiel in der Kabine die Spielreihen auf.

      (3) Wer während der Besprechungen vor dem Spiel oder in den Drittelpausen die Kabine ohne Grund verlässt, kann vom weiteren Spiel ausgeschlossen werden.

      (4) Rauchen in der Kabine oder im Bandenbereich ist während des Spiels nicht erlaubt. Derjenige der dies trotzdem tut, kann für 1 Spiel (Freundschafts oder Ligaspiel) gesperrt werden.

      (5) Sollte sich ein Spieler während des Spiels undiszipliniert verhalten oder die Bank unentschuldigt verlassen, kann er vom weiteren Spiel ausgeschlossen und für ein weiteres Spiel (Freundschafts oder Ligaspiel) gesperrt werden. Über weitere disziplinarische Maßnahmen kann gegebenenfalls der Vorstand entscheiden.

§4 Mannschaftsfahrten

      (1) Jährlich findet eine Mannschaftsfahrt statt, an der jedes Mitglied teilnehmen sollte, da diese Fahrten zum Zwecke der Mannschaftszusammengehörigkeit unternommen werden.

      (2) Der Termin wird frühzeitig bekannt gegeben.

      (3) Der Umlagenbetrag wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des Termins eingesammelt. Er muss spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt gezahlt werden.

      (4) Bei unbegründeter, kurzfristiger Absage des Teilnehmers wird der eingezahlte Betrag zu 50%  zurückerstattet.

       

      Die Mitgliederversammlung                                                        Duisburg,  den  5. 3. 2006

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