(1) Es gibt zwei Beitragsgruppen, aktive und passive Mitglieder. Aktive Mitglieder sind solche Mitglieder, die am Training bzw. Spielbetrieb teilnehmen und passive
Mitglieder sind solche, die nicht am Training bzw. Spielbetrieb teilnehmen. Ein Wechsel zwischen diesen Beitragsgruppen ist nur einmal im Jahr, zu den folgenden Terminen (l. 1., 1.4., 1.7. und 1. 10),
möglich.
(2) Der monatliche Beitrag beträgt ab dem 1.4.2006 :
für aktive Mitglieder Vollzahler 40,- euro
für aktive Mitglieder reduziert 30,- euro
(Schüler, Auszubildende, Studenten, Arbeitslose u.ä.)
für aktive Mitglieder reduziert 20,- euro
(Torhüter)
für passive Mitglieder 6,- euro
In dem Beitrag sind die regelmäßigen Trainingseinheiten (z.Zt. Sonntags) enthalten.
Für das Waschen der Trainingstrikots wird ein Bonus von 10,- euro pro Monat gewährt.
(4) Für weitere Trainingseinheiten oder vom Club organisierte Freundschaftsspiele, wenn sie nicht an den regelmäßigen Trainingstagen (z.Zt. Sonntags) stattfinden, sind von jedem Teilnehmer gegebenenfalls
10,- euro zu entrichten.
(3) Die Beiträge werden ab dem 1.4.96 per Einzugsermächtigung auf das Vereinskonto überwiesen. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit die Einzugsermächtigung zu widerrufen.
Geschieht dies ohne den Vorstand zu informieren, dann kann der Vorstand dem Mitglied, ohne weitere Angabe von Gründen, kündigen. Insbesondere gilt, erhält der Verein drei Monate keine Beiträge, dann kann
der Vorstand dem Mitglied, ohne weitere Angabe von Gründen, kündigen
(4) . In Ausnahmefällen ist die Zahlung der Mitgliedsbeiträge auch weiterhin in Form von Bargeld möglich. In diesen Fällen muss der Beitrag bis spätestens zum 15. des
Beitragsmonats entrichtet werden. Ist dies nicht der Fall, dann kann das betreffende Mitglied am Training nur dann teilnehmen, wenn er 10 euro
oder den entsprechenden Monatsbeitrag bezahlt. Insbesondere gilt, erhält der Verein drei Monate keine Beiträge, dann kann der Vorstand dem Mitglied, ohne weitere Angabe von Gründen, kündigen
(5) In speziellen Fällen z.B. Krankheit (mindestens 6 Wochen nicht trainieren), kann der Vorstand auf Wunsch des Mitgliedes eine Statusänderung der
Mitgliedschaft von aktiv auf passiv vornehmen. In solchen Fällen kann aus Gründen der finanziellen Planungssicherheit die Änderung des Status nur zum 1. eines Monats erfolgen. Ist das Mitglied wieder
genesen, dann gelten die Vorschriften § 1 (1) mit einer Ausnahme, das Mitglied kann zu jedem Monatsanfang wieder aktives Mitglied werden. In solchen Fällen ändert sich nichts am Bankeinzugsverfahren.
Eventuell zu viel abgebuchte Beiträge werden vom Verein zurücküberwiesen
(6) Nichtvereinsmitglieder zahlen für die Teilnahme an einem Training, Spiel oder Turnier
Gast Vollzahler 10,- /15,- euro (60/90 Minuten Trainingseinheit)
Gast Schüler 5,- euro (nur erster Bildungsweg) sofort und bar.
Schiedsrichter und Torhüter die als Ersatz für einen eigenen verhinderten Torhüter eingeladen werden zahlen nicht.
(7) Mitgliedsbeiträge und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.